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Ein erstes Gutachten Ende der 80er Jahre

Ein erstes Gutachten zur Schutzwürdigkeit der Gebietes wurde Ende der 80er Jahre, anläßlich von Plänen zur Ausbimsung in diesem Gebiet, von Seiten der Verwaltung erstellt. In diesem heißt es:

“... Ökologisch ist das Gelände als wertvoll und schutzwürdig anzusehen. Es stellt in seiner Gesamtheit den Biotoptyp Streuobstwiese in besonders typischer Ausprägung und in weitem Umkreis seltener Größe dar.

... Durch entsprechende Nutzungsregelungen, bzw. -beschränkungen (z. B. geregelte Schafbeweidung) und Pflegemaßnahmen (Mahd, Gebüschpflege und dgl.) sowie gestalterische Eingriffe (Freilegung und Rekonstruktion eines Hohlwegrestes, Beseitigung standortfremder Fichten, Nachpflanzung von Streuobst in größeren Bestandslücken und dgl.) ist das gesamte Gebiet im Biotopwert noch erheblich verbesserungs-, bzw. entwicklungsfähig. Wegen seiner günstigen Lage und Größe, seiner typischen Ausprägung als Streuobstwiese und nicht zuletzt zur Förderung der verschiedenen geschützten Pflanzenarten halten daher die Verfasser die Ausweisung des Geländes als Naturschutzgebiet für angebracht.”

 

Aus dem Pflege- und Entwicklungsplan von 1995

Im Verfahren zur Unterschutzstellung wurde im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz, Oppenheim, im Dezember 1995 ein Gutachten “Pflege- und Entwicklungsplan für das Streuobstgebiet “Auf der Hardt” bei Altwied” erstellt. Es beruht auf einer gründlichen und unabhängigen Bestandsaufnahme der Fauna und Flora in dem Gebiet. Aus diesem Gutachten wird nachfolgend zitiert:

 

Vorbemerkung

Die Pflege- und Entwicklungsplanung ist ausgerichtet auf das fachlich notwendige ohne Berücksichtigung der wechselhaften Voraussetzungen der Machbarkeit. ... Die Berücksichtigung der Machbarkeit unter rechtlichen, personellen, finanziellen und organisatorischen Bedingungen bleibt der Ausführungsplanung vorbehalten. ...

 

3 Gefährdung

“Die Gefährdungsursachen für das Gebiet sind überwiegend anthropogener1 Natur und ergeben sich vor allem aus der derzeitigen Flächennutzung, die in zunehmendem Maße die Biotopstruktur verschlechtert. In geringerem Umfang spielen auch indigene2 Prozesse, wie die natürliche Sukzession3 auf Brachestandorten, eine Rolle.

[Anmerkung: 1 = vom Menschen verursacht, 2 = natürliche, 3 = Abfolge von Pflanzengesellschaften]

Intensive Grünlandnutzung

Die ursprüngliche ein- bis zweischürige Mähwiesennutzung im Gebiet wurde in den letzten beiden Jahrzehnten zunehmend durch Weidewirtschaft (Koppelhaltung) mit Schafen und Pferden, vorübergehend auch mit Damwild, abgelöst.

Viele Flächen im Gebiet zeigen Überweidungserscheinungen, die sich zu Lasten von Flora, Vegetation und Fauna auswirken. Bei zu häufiger oder zu langer Beweidung kommen zahlreiche Kräuter, darunter auch schützenswerte Arten wie Akelei, Schlüsselblume oder Stattliches Knabenkraut, nicht mehr zur vollen Entwicklung. Auf besonders intensiv beweideten Flächen haben sich bereits artenarme Fettweiden herausgebildet.

Diese Entwicklung geht auch zu Lasten der Gebietsfauna, deren Nahrungskette unter anderem auf ausgeprägte Blütenhorizonte angewiesen ist. Andererseits verhindert die intensive Beweidung auch, daß sich unter den an sich gut strukturierten Beständen alter Hochstamm-Obstbäume auch insektenreiche Wiesen entwickeln können, auf denen für insektenfressende Vogelarten ein reiches Nahrungsangebot zur Verfügung steht. ...

 

4 Ziele und Maßnahmen

4.1 Leitbild

Das Leitbild für das Untersuchungsgebiet ist ein ausgedehnter Streuobstbestand mit artenreichen Grünlandgesellschaften, die durch Gehölze und biotoptypische Kleinstrukturen wie Krautsäume, Wegränder und Böschungen, gegliedert sind. ...

Ein wesentliches Problem für die Biotoppflege stellt die Bewirtschaftung des Grünlandes dar, ein Aspekt, der nicht nur für die nachgewiesenen floristischen Raritäten, sondern auch für eine Vielzahl spezifischer Tiergruppen von Bedeutung ist (SIMON 1992). Grundsätzlich ist ein artenreiches Vegetationsmosaik aus mageren Wiesen- und Weidengesellschaften anzustreben, ...

Bei der gegebenen Gebietsgröße ist im Hinblick auf Aufwand und Materialverwertung auf eine zumindest partielle landwirtschaftliche Nutzung vorläufig nicht zu verzichten. Hierbei sind jedoch Auflagen hinsichtlich Bewirtschaftungszeitpunkt und -intensität unerlässlich.

4.2 Biotopbezogene Ziele und Maßnahmen

Bei der biotopgerechten Grünlandnutzung in Streuobstgebieten hat sich herausgestellt, dass einschürige Mahd und extensive Beweidung anderen Nutzungsformen vorzuziehen sind (SIMON 1992). Beide Maßnahmen werden daher auch für die Grünlandpflege im Plangebiet empfohlen. ...

Im Hinblick auf die Biotopvielfalt ist generell ein kleinflächiger Wechsel der Nutzungsformen wünschenswert. ...

Zu Maßnahme 1: Extensive Beweidung

Die Schafweide wird in extensiver Form von botanischer wie zoologischer Seite grundsätzlich als geeignete Grünlandnutzung im Gebiet eingestuft. Dies geschieht jedoch mit der Einschränkung auf kleinparzellige, alternierend genutzte Umtriebs- oder Triftweiden, nicht gemeint sind jedoch intensive Standweiden. ...

Als frühestmöglichen Beweidungstermin empfiehlt SIMON (1992) den 15. Juni mit höchstens zwei Auftrieben (bei mageren Beständen 1 Auftrieb) pro Jahr. Die Beweidung ist nur während der Vegetationsperiode gestattet.

Sollte vorübergehend aus organisatorischen Gründen ein früherer Beweidungsbeginn oder eine längere Verweildauer im Gebiet unumgänglich sein, so sollten hierfür gezielt die geringwertigen Intensivwiesen herangezogen werden, die wertvolleren Flächen (Extensivwiesen, Magerrasen) jedoch auf jeden Fall geschont werden.

Die Pferdebeweidung ist ebenso wie die Rinderbeweidung für Streuobstwiesen wenig geeignet, ... Andererseits ist diese Form der Nutzung einer völligen Verbrachung vorzuziehen, ...

Eine Beweidung mit anderen Tieren (Hirschen, Ziegen) ist nicht zulässig. Auf Düngung ist in jedem Fall zu verzichten.

Zu Maßnahme 2: Einschürige Mahd

Die Mahd soll nicht vor dem 15 Juli erfolgen, um die Entwicklungsmöglichkeiten für Insekten zu verbessern und gleichzeitig die Reproduktion wertvoller Wiesenbegleiter (Akelei, Orchideen, Mondraute) in ausreichendem Maße zu gewährleisten. Das Mähgut ist nach Trocknung abzutransportieren. ... Auf Düngung ist auch hier zu verzichten.” - Zitat Ende -

 

Soweit zwei Meinungen von wissenschaftlicher Seite. Es gab auch Vorbehalte gegen das NSG und Änderungswünsche bei den Regelungen für dieses Naturschutzgebiet. Auf der nachfolgenden Seite wird versucht, diese zu skizzieren. Die Darstellung “Hürden” gibt eine rein subjektive Sicht wieder und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Lesen Sie bitte auch die Nutzungshinweise zu dieser Internetseite.

 

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