Hürden

Der schwierige Weg hin zum Naturschutzgebiet

 

Im Rahmen des dargestellten Verwaltungsverfahrens wurden von verschiedenen Seiten Einwendungen vorgetragen und eine Reihe von Änderungsvorschlägen unterbreitet. Beispiele sind nachfolgend aufgeführt. Die Aufstellung erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und beruht auf subjektiv zugänglichen Informationen des Verfassers.

 

Im Mai 1996 wurde vom Planungsausschuss der Stadt Neuwied, der die Ausweisung des NSG grundsätzlich begrüßte, die Beschlussvorlage der Planungsabteilung folgendermaßen ergänzt: “Die Regelungen der Ziffern 26, 27 und 28 der §§ 4 und 8 der Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet “Auf der Hardt” werden in dieser Form nicht als notwendig erachtet. Es wird angeregt, auf den angesprochenen Flächen eine Beweidung oder Mahd vor dem 15.07. eines jeden Jahres zuzulassen.”

 

Am 16. Juli 1996 erschien im Neuwieder Teil der Rheinzeitung, Nr. 163 des laufenden Jahres, ein Artikel:

Die Rechtsverordnung für die Streuobstwiesen “Auf der Hardt” erlaubt Beweidung nur mit Einschränkungen

Knabbert eine Schafherde am Naturschutz?

Züchter [Name ersetzt] hält Termine für “nicht praktikabel” und will Änderung - Auch Stadt nicht einverstanden

ALTWIED/SEGENDORF. FOE. Noch darf die Schafherde auf den Streuobstwiesen “Auf der Hardt” weiden, wo und wann sie will. Sollte das Gebiet demnächst unter Naturschutz stehen, wäre es mit dieser Freiheit vorbei.

Auf einigen Weiden dürften die Tiere dann nicht mehr vor dem 15. Juli, andere wären ganz tabu. So sollen seltene Pflanzen geschützt werden. Diese Einschränkungen passen aber Schafhalter [Name ersetzt] nicht, der die einzige Herde “Auf der Hardt” besitzt.

“Unverständlich”

Die Naturschutzverordnung sollte in der jüngsten Ratssitzung diskutiert werden, doch SPD- und CDU-Fraktion beantragten Vertagung. Stein des Anstoßes für die CDU: Der Planungsausschuß hatte befunden, alle Flächen könnten ruhig vor dem 15 Juli beweidet oder gemäht werden. Nach RZ-Informationen kam der Antrag hierzu von der SPD.

“Wenn die Schafe die Orchideen abfressen, braucht man auch kein Biotop einzurichten”, erklärt Rudolf Borgdorf, stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzender, auf RZ-Anfrage. Und er wird deutlich: “Es sei unverständlich, daß die SPD einem Mitglied zuliebe den Naturschutz hintan stellen will” ...

So deutlich äußert sich die Bezirksregierung nicht. ... Ohnehin gebe es nur für ein Viertel der nicht bewaldeten Flächen Einschränkungen. “Der größte Teil kann und soll beweidet werden.” ...

[Name ersetzt], der seit etwa 15 Jahren Hobby-Schafhalter ist und eine etwa 60köpfige Herde besitzt, betont, daß er “als Politiker nicht gegen Naturschutz sein” könne. Allerdings meine er nicht, daß “Auf der Hardt” unbedingt Naturschutzgebiet sein müsse. ... Ganz ohne Weidetermine gehe es nicht. Nur der 15. Juli solle es nicht sein.

“In dieser Form” passen auch der Stadt die Weide- und Mäh-Beschränkungen nicht. Ein entsprechendes Schreiben liege vor, erklärte die Bezirksregierung. Allerdings sei ihr unklar, wieso die Stadt sich hierzu äußere. Sie hat keine Schafe und auch nicht die Absicht auf der Hardt zu mähen...

Beigeordneter Dieter Rollepatz ... räumte jedoch ein, daß sich “Bürger” wegen der Weidetermine an die Stadt gewandt hätten. Deren Interessen vertrete sie.” - Zitat Ende -

 

In der gleichen Rhein-Zeitung vom 16.07.1996 erschien ein weiterer Artikel hierzu:

“Auf ein Wort

Position nicht mißbrauchen

Petra Foede zu “Auf der Hardt”

Es ist nichts dagegen zu sagen, daß ein Schafhalter seine Interessen vertritt - auch dann nicht, wenn es ein Prominenter ist. Allerdings muß auch er akzeptieren, daß Naturschutz nicht ohne Regeln funktioniert, die für alle gelten. ... Und auch die Verwaltung sollte überlegen, welches Gewicht sie dem Anliegen eines einzelnen zumißt. ...”

 

Am 15. Juli 1996 wurde ein Ortstermin wegen des geplanten NSG “Auf der Hardt” mit der Oberen Landespflegebehörde und dem Schafhalter durchgeführt. Im Rahmen dieser Besprechung wurde ein Konsens zwischen den Beteiligten gefunden. Praktisch hatte der Termin zum Ergebnis, daß die Ziffern 26, 27 und 28 des §4 des Entwurfs zur NSG-Verordnung (also die Ziffern, die Beweidung und Mahd nebst den zulässigen Terminen regeln) neu gefasst wurden.

 

Die abgeänderte Beschlussvorlage nahm erneut den Weg durch die städtischen Verwaltungsgremien (Planungsausschuss, Stadtrat und Stadtvorstand).

 

Am 24. September 1996 erschien im Neuwieder Teil der Rheinzeitung, Nr. 223, ein Artikel:

Naturschutz und Schafe unter einem Hut

Neuwieder Stadtrat stimmte der neuen Rechtsverordnung für “Auf der Hardt” zu

Die Rechtsverordnung der Bezirksregierung zum geplanten Naturschutzgebiet “Auf der Hardt” in Altwied wurde in ihrer neuen Fassung bei einer Enthaltung einstimmig vom Stadtrat im Rahmen des Anhörverfahrens begrüßt. Sie entstand nach einem weiteren Besprechungstermin mit [Name ersetzt] (SPD), der dort Schafe hält. (die RZ berichtete). ...

Besonders schützenswert sind ... die mageren, also trockenen Grünlandflächen, weil dort spezielle Tier- und Pflanzenarten anzutreffen sind. Nach der Verordnung darf dort grundsätzlich nicht vor dem 15. Juli geweidet oder gemäht werden. Im Vergleich zur ersten Fassung fallen jetzt ein paar Flurstücke weniger in diese Kategorie.

Alle übrigen Flächen dürfen früher beweidet werden. Den Termin und die Flurstücke muß [Name ersetzt] jedoch mit dem Biotopbetreuer der oberen Landespflegebehörde absprechen. Es wird garantiert, daß die Schafe pro Jahr mindestens die Hälfte dieser Wiesen abgrasen dürfen. Ansonsten könne [Name ersetzt] die Herde nicht weiter halten, ...”

 

Bis zum 13.01.1997 (termingerecht bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist) gehen bei der Verwaltung ca. 20 ähnlich lautende Einsprüche von einigen Grundstückseigentümern gegen die Ausweisung als NSG ein.

 

Am 27.01.1997 findet auf Einladung der SPD, Ortsverein Altwied, ein Informationsgespräch bezüglich Naturschutzgebiet “Auf der Hardt” statt. An dieser nahmen ca. 40 Personen teil. Die Kreisverwaltung, eigentlich nicht eingeladen, war durch eine Person vertreten. Die Bezirksregierung (bzw. Vertreter der Oberen Landespflegebehörde) war nicht vertreten, da offensichtlich nicht eingeladen.

 

Soweit ein wahrscheinlich kleiner Einblick in Abläufe im Hintergrund und begleitende Ereignisse bis zur Unterschutzstellung. Einige Entwicklungen, die nach dem Inkrafttreten der Verordnung in 1997 eingetreten sind, werden auf der Seite nach 1997 dargestellt. Auch diese Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie ist eine Auflistung und Darstellung der dem Verfasser dieser Internetseite subjektiv zugänglichen Informationen.

 

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